Kein Anspruch auf Eigenheimzulage für Inländer für ihre im EU-Ausland belegene und selbstgenutzte Zweitwohnung bei Eintritt
der Festsetzungsverjährung
Leitsatz
Es kann offen bleiben, ob Inländer für eine in Spanien belegene und selbst genutzte Zweitwohnung einen Anspruch auf Eigenheimzulage
haben.
Ein Anspruch auf Eigenheimzulage für eine derartige Wohnung besteht jedenfalls dann nicht, wenn für das betreffende Jahr
bereits Festsetzungsverjährung eingetreten ist.
Für die Festsetzung der Eigenheimzulage sind die für die Steuervergütungen geltenden Vorschriften der AO entspr. anzuwenden,
also auch die Regelungen zur Festsetzungsverjährung.
Für jedes Förderjahr läuft eine eigenständige Verjährungsfrist.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2010 S. 299 Nr. 4 IStR 2010 S. 7 Nr. 13 IWB-Kurznachricht Nr. 8/2010 S. 268 FAAAD-35393
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Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil v. 28.10.2009 - 9 K 146/09
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