RückAbzinsV § 3

§ 3 Berechnungsgrundlagen und deren Abkürzungen

Die Zins-Swapsätze mit jährlicher Verzinsung werden wie folgt bezeichnet:


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St
=
Festzins-Swapsatz mit Laufzeit t in Jahren,
Nt
=
Null-Kupon-Swapsatz mit Laufzeit t und Zinszahlung erst am Laufzeitende,
Tt1,t2
=
impliziter Null-Kupon-Termin-Swapsatz mit Laufzeit von t1 bis t2.

Fundstelle(n):
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TAAAD-34227