Grunderwerbsteuergesetz - Kommentar
9. Aufl. 2009
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§ 8 Grundsatz
Literatur: Martin, Ermittlung und Bewertung der grunderwerbsteuerlichen Gegenleistung bei zinslos gestundetem Kaufpreis, DB 1980, 1414; Möllinger, Der Wert der grunderwerbsteuerrechtlichen Gegenleistung bei zinslos befristet gestundetem Kaufpreis, DStR 1980, 282; ders., Zur grunderwerbsteuerrechtlichen Behandlung von Grundstücksgeschäften mit aufschiebend bedingter Gegenleistung, DVR 1981, 103; ders., Zur Ermittlung und Bewertung der grunderwerbsteuerrechtlichen Gegenleistung bei zinslos gestundetem Kaufpreis, DB 1981, 661; ders., Die Besteuerungsgrundlage nach dem Grunderwerbsteuergesetz bei entgeltlich vereinbartem Übergang eines Grundstücks vom Treugeber auf den Treuhänder, DVR 1982, 69; ders., Zwei Jahre bundeseinheitliches Grunderwerbsteuerrecht, DVR 1985, 18; Teiche, „Symbolische Kaufpreise„ als Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer, UVR 2005, 115.
A. Vorbemerkung
1§ 8 Abs. 2 bestimmte ursprünglich den (Einheits)Wert (§ 10 a. F.) des Grundstücks als Bemessungsgrundlage und das auch nur in den auch heute noch in § 8 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 genannten Fällen sowie in denen des § 1 Abs. 3 (Anteilsvereinigung bzw. -übertragung). Insoweit wird auf die Erläuterungen zu ...