Grunderwerbsteuergesetz - Kommentar

9. Aufl. 2009

ISBN der Online-Version: 978-3-482-55002-7
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-40409-2

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Hofmann/Hofmann - Grunderwerbsteuergesetz - Kommentar Online

§ 17 Örtliche Zuständigkeit, Feststellung von Besteuerungsgrundlagen

Ruth Hofmann, Gerda Hofmann (Dezember 2009)

Verwaltungsanweisungen: Gleich lautende Ländererlasse v. , BStBl I 2007, 549.

A. Allgemeines

I. Hintergrund der Vorschrift

1Da das Aufkommen der Grunderwerbsteuer den Ländern insoweit zusteht, als diese von den Finanzbehörden in ihrem Gebiet vereinnahmt wird (Art. 107 Abs. 1 Satz 1 GG: örtliches Aufkommen) und die Grunderwerbsteuer als Lan­ dessteuer durch die Landesfinanzbehörden verwaltet wird (Art. 108 Abs. 2 Satz 1 GG; s. aber Art. 106 Abs. 7 Satz 2, Art. 108 Abs. 4 Satz 2 GG, vgl. dazu Rdnr. 7 der Einführung), bedurfte es der Ertrags- und Verwaltungshoheit entsprechende Regelungen, die der Beschränkung der Gebietshoheit der Länder auf ihr jeweils eigenes Gebiet Rechnung tragen. Das ist mit dem Regelungswerk des § 17 geschehen, das den an eine derartige Regelung zu stellenden Anforderungen genügt.

II. Sachliche und örtliche Zuständigkeit; Konsequenzen aus Zuständigkeitsfehlern
1. Sachliche Zuständigkeit

2Unter sachlicher Zuständigkeit ist die Verteilung der den Behörden zugewiesenen Verwaltungsaufgaben auf verschiedene Verwaltungsträger zu verstehen. Sie knüpft an sachliche Gesichtspunkte, d....

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