Grunderwerbsteuergesetz - Kommentar
9. Aufl. 2009
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§ 5 Übergang auf eine Gesamthand
Literatur: Dörfelt, Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts als Instrument zur Erleichterung des Grundstücksverkehrs, DB 1979, 1153; Gehlen, Zur Frage des Gestaltungsmissbrauchs bei der Einbringung eines Grundstücks in eine neu gegründete Personengesellschaft mit anschließender Weiterveräußerung des Gesellschaftsanteils an einen Dritten, DB 1979, 1199; Jakob, Gesellschafterwechsel und Gestaltungsmissbrauch im Grunderwerbsteuerrecht, DB 1984, 1424; Schmitz, Die Grunderwerbsteuer bei der Grundstückseinbringung in eine Gesamthand, DVR 1984, 134; Meilicke, Richterliche Grunderwerbsteuertatbestände und Gesamthand, StVj 1989, 182; Rossmanith, Grunderwerbsteuer bei Zusammentreffen von Grundstückseinbringung und Gesellschaftertausch, DStR 1989, 417; Siepmann, Die Grunderwerbsteuerbefreiung gemäß § 5 Abs. 2 GrEStG bei der Grundstückseinbringung in eine Gesamthand und die Grenzen, „Missbräuche” zu verhindern, UVR 1991, 105; Viskorf, Die Gesamthandsgemeinschaft als grunderwerbsteuerrechtlich vorteilhaftes Instrument der Mobilisierung von Grundstücken, DStR 1994, 1; Kroschewski, Grunderwerbsteuer bei der GmbH & Co. KG, GmbHR 2003, 757.
A. Allgemeines
I. Gesamthand i. S. des § 5
1Als Gesamthandsgemeinschaften kommen für den Bereic...