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BMF 01.10.2009 IV C 1 - S 2252/07/0001, NWB 51/2009 S. 3980

Lohnsteuer | Mahlzeitengestellung bei Auswärtstätigkeit

Das Bayerische Landesamt für Steuern hat mit Verfügung v. ergänzend zum (BStBl 2009 I S. 771) Stellung genommen zu folgenden Fragen: (1) Ist der Wert der gestellten Mahlzeit in den Beispielen 1 des BMF-Schreibens unter Anwendung der Regelung in R 8.1 Abs. 2 Satz 9 LStR 2008 mit 96 % des Endpreises anzusetzen? Nein. Der Wert der gestellten Mahlzeit in den Beispielen 1 des BMF-Schreibens ist nicht mit 96 % des Endpreises anzusetzen. (2) Kann in einem dem Beispiel 1b des BMF-Schreibens vergleichbaren Fall zugunsten des Arbeitnehmers vorrangig die Mahlzeit steuerfrei belassen werden? Nein. Entsprechend dem Wortlaut des BMF-Schreibens ist der „geldwerte Vorteil aus der gestellten Mahlzeit … mit dem Wert nach § 8 Abs. 2 Satz 1 EStG zu bewerten und – soweit durch den Zuschuss noch nicht ausgeschöpft – im Rahmen des § 3 Nr. 13 oder 16 s...

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