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Niedersächsisches Finanzgericht Urteil v. - 13 K 22/07 EFG 2009 S. 2039 Nr. 24

Gesetze: EStG § 10d

Keine Berücksichtigung von im Jahr 2003 in Österreich erzielten Verlusten bei der deutschen Einkommensteuerveranlagung 2004

Leitsatz

Eine Berücksichtigung von ehemals im Ausland (während einer dortigen unbeschränkten ESt-Pflicht) erzielten Verlusten ist nach deutschem ESt-Recht nicht möglich. Denn nur ein nach § 10d Abs. 4 EStG festgestellter Verlust aus früheren VZ ist bei der Ermittlung des zvE berücksichtigungsfähig.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DStRE 2010 S. 333 Nr. 6
EFG 2009 S. 2039 Nr. 24
IWB-Kurznachricht Nr. 6/2010 S. 194
JAAAD-33293

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Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil v. 28.04.2009 - 13 K 22/07

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