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NWB Nr. 44 vom Seite 3435

Das neue Recht der technischen Schutzrechte

Patent, Gebrauchsmuster und Halbleiterschutzrecht nach dem Gesetz zur Vereinfachung und Modernisierung des Patentrechts

Dr. Ingo Böhringer

Der Bundestag hat seine Arbeit an der Weiterentwicklung des gewerblichen Rechtsschutzes mit dem Gesetz zur Vereinfachung und Modernisierung des Patentrechts v. abgeschlossen (BGBl 2009 I S. 2521). Über den Gesetzestitel hinaus hat diese jüngste Novellierung auch Änderungen bei anderen gewerblichen Schutzrechten und im Arbeitnehmererfindungsrecht gebracht. Das Gesetz strafft die Verfahren in Patentsachen vor dem Bundespatentgericht und dem Bundesgerichtshof. Im Gesetz über Arbeitnehmererfindungen (ArbNErfG) wurde vor allem das Verfahren der Inanspruchnahme von Diensterfindungen durch den Arbeitgeber verschlankt. Durchgängig hat der Gesetzgeber überflüssige oder überholte Bestimmungen gestrichen. Die Amtsgebühren wurden vor allem im Patenterteilungsverfahren neu geregelt. Schließlich wurden auch einige gemeinschaftsrechtliche Vorgaben in das deutsche Recht umgesetzt. Das Patentrechtsmodernisierungsgesetz ist am in Kraft getreten.

I. Funktionen technischer Schutzrechte

[i]SchutzfunktionZentrale Funktion der technischen Schutzrechte (Patent, Gebrauchsmuster und Halbleiterschutzrecht) ist der Schutz geistiger Leistungen auf dem Gebiet der Technik gegen die unberechtigte Nutzung oder Nachahmung durch Dritte. Das gewerblich...

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