Zur Zulässigkeit der Anordnung einer Außenprüfung bei einem neu gegründeten Kleinbetrieb
Leitsatz
1. Für eine auf § 193 Abs. 1 AO gestützte Prüfungsanordnung besteht bei einem gewerblich Tätigen kein besonderes Begründungserfordernis;
das gilt auch für einen Kleinstbetrieb.
2. Die Anordnung einer Außenprüfung erweist sich nicht bereits deshalb als ermessensfehlerhaft, weil es sich bei dem zu prüfenden
Unternehmen um einen Kleinbetrieb handelt, der erst in dem dem Prüfungszeitraum unmittelbar vorangegangenen Jahr gegründet
wurde, und weil der Unternehmer im Zeitpunkt des Ergehens der Prüfungsanordnung steuerlich nicht auffällig gewesen und all
seinen steuerlichen Pflichten stets pünktlich und ohne Zwangsverfahren nachgekommen ist.
Fundstelle(n): LAAAD-29812
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FG des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil v. 22.07.2009 - 2 K 798/09
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