Der GmbH-Geschäftsführer

3. Aufl. 2009

ISBN der Online-Version: 978-3-482-61401-9
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-45423-3

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Der GmbH-Geschäftsführer (3. Auflage)

7. Das Auskunftsrecht der Gesellschafter

7.1 Voraussetzungen und Ausübung des Auskunftsrechts

Literatur: v. Bitter, Das Informationsrecht des GmbH-Gesellschafters in §§ 51a, 51b GmbHG, ZIP 1981, S. 825 ff.; Grunewald, Einsichts- und Auskunftsrecht des GmbH-Gesellschafters nach neuem Recht, ZHR 146 (1982), S. 211 ff.; Lutter, Zum Informationsrecht des Gesellschafters nach neuem GmbH-Recht, ZGR 1982, S. 1 ff.; Uhlenbruck, Die Auskunfts- und Mitwirkungspflichten des GmbH-Geschäftsführers im Insolvenzverfahren, GmbHR 2002, S. 941 ff.

731Den Gesellschaftern steht in den „Angelegenheiten der Gesellschaft„ gem. § 51a GmbHG ein umfassendes und unbeschränktes Auskunfts- und Einsichtsrecht zu. Dieses ist durchgängig als „Individualrecht„ des einzelnen Gesellschafters ausgestaltet. Seine Geltendmachung ist damit im Gegensatz zur Rechtslage bei der Aktiengesellschaft (vgl. § 131 AktG) nicht mit der Durchführung der Gesellschafterversammlung verknüpft. Es kann folglich sowohl innerhalb als auch außerhalb der Gesellschafterversammlung ausgeübt werden. Das GmbHG trägt insofern dem personalistischen, d. h. mitunternehmerischen Charakter der Gesellschaftsform Rechnung. Das Informationsrecht tritt selbständig und unabhängig neben die oh...

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