Der GmbH-Geschäftsführer

3. Aufl. 2009

ISBN der Online-Version: 978-3-482-61401-9
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-45423-3

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Der GmbH-Geschäftsführer (3. Auflage)

6. Einberufung und Durchführung der Gesellschafterversammlung

6.1 Die Einberufung der Gesellschafterversammlung

Literatur: Karsten Schmidt, Gesetzliche Formenstrenge bei GmbH-Beschlüssen? – Zur Deutung des § 48 GmbHG durch das NJW 2006, S. 2599 ff.; Geißler, Einstweiliger Rechtsschutz gegen die Registersperre bei eintragungspflichtigen Gesellschafterbeschlüssen, GmbHR 2008, S. 128 ff.; Tettinger, Gesellschaftsrechtliche Einberufungsfristen, Kündigungsfristen und der Anwendungsbereich des § 193 BGB – Verschiedene Blickwinkel auf vergleichbare Probleme?, GmbHR 2008, S. 346 ff.

641Die Gesellschafter sind neben dem Geschäftsführer das weitere zwingend vorgeschriebene Organ der GmbH. Sie treffen ihre Entscheidungen – von der Einmann-GmbH abgesehen – grundsätzlich durch Beschluss (§ 47 Abs. 1 GmbHG). Dabei erfolgt die Beschlussfassung im Regelfall in der Gesellschafterversammlung bei persönlicher Anwesenheit der Anteilseigner (§ 48 Abs. 1 GmbHG), doch ist diese Verfahrensweise nicht zwingend. So ist bereits nach dem Gesetz eine Gesellschafterversammlung dort verzichtbar, wo alle Gesellschafter – trotz unterschiedlicher Auffassungen in der Sache – mit der schriftlichen Stimmabgabe einverstanden sind oder in Textform (§ 126b BGB) – also beispielsweis...

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