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NWB direkt Nr. 38 vom Seite 978

Objektbezogene Prüfung der Einkünfteerzielungsabsicht

Vermietungseinkünfte

Joachim Moritz

[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB VAAAD-27856 In Fortführung seiner bisherigen Rechtsprechung hat der IX. Senat des NWB PAAAD-24102 entschieden, dass die Einkünfteerzielungsabsicht bei vermieteten Immobilien gesondert zu prüfen ist, wenn sich die Vermietungstätigkeit nicht auf das gesamte Grundstück bezieht. Die Einkünfteerzielungsabsicht ist bei Dauervermietung typisierend auch dann zu unterstellen, wenn das vermietete Objekt nicht zu Wohnzwecken genutzt wird.

Einkünfteerzielungsabsicht ist nicht auf das ganze Grundstück zu beziehen

[i]Verpachtungstätigkeit ist objektbezogen, auch bei mehreren Objekten auf einem GrundstückEinkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielt, wer sein Grundstück in der Absicht vermietet, daraus auf Dauer ein positives Ergebnis zu erreichen. Da die nach § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG steuerbare Tätigkeit objektbezogen ist, kommt es allein auf das auf eine bestimmte Immobilie ausgerichtete Verhalten des Steuerpflichtigen an. Vermietet dieser mehrere Objekte, z. B. – wie im BFH-Urteil IX R 39/08 – zwei Gebäude und Gebäudeteile, ist jede Tätigkeit für sich zu beurteilen. Dies gilt auch, wenn sich die Objekte auf einem Grundstück befinden.

[i]Einkünfteerzielungsabsicht ebenfalls objektbezogenAuch die Einkünfteerzielungsabsicht ist objektbezogen. Sie muss deshalb nur dann in Bezug auf das gesamte Grunds...

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