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Objektbezogene Prüfung der Einkünfteerzielungsabsicht
Vermietungseinkünfte
[i] BFH, Urteil v. 1. 4. 2009 - IX R 39/08 NWB PAAAD-24102 In Fortführung seiner bisherigen Rechtsprechung hat der IX. Senat des BFH entschieden, dass die Einkünfteerzielungsabsicht bei vermieteten Immobilien gesondert zu prüfen ist, wenn sich die Vermietungstätigkeit nicht auf das gesamte Grundstück bezieht. Die Einkünfteerzielungsabsicht ist bei Dauervermietung typisierend auch dann zu unterstellen, wenn das vermietete Objekt nicht zu Wohnzwecken genutzt wird.
I. Bisherige Rechtsprechung
[i]Jede Vermietungstätigkeit ist für sich zu beurteilenDer BFH geht davon aus, dass Vermietungs- und Verpachtungseinkünfte nur erzielt, wer sein Grundstück, Gebäude/Gebäudeteil in der Absicht vermietet, daraus auf Dauer ein positives Ergebnis zu erreichen. Wegen der Objektbezogenheit der nach § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG steuerbaren Tätigkeit ist maßgebend das auf eine bestimmte Immobilie ausgerichtete Verhalten. Vermietet ein Steuerpflichtiger mehrere Objekte, ist jede Tätigkeit grds. für sich zu beurteilen (, BStBl 2009 II S. 370; v. - IX R 23/03, BStBl 2006 II S. 248). Gleichermaßen objektbezogen ist die Einkünfteerzielungsabsicht. Auch sie ist nur dann in Bezug auf das gesamte Grundstück zu prüfen, wenn sich auch die Vermietungstätigke...