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OFD Karlsruhe 17.08.2009 S 0338/66 - St 333, NWB 37/2009 S. 2869

Grunderwerbsteuer | Verfassungsmäßigkeit der Grunderwerbsteuer bei Ansatz des Grundbesitzwerts nach § 8 Abs. 2 GrEStG

Im Beschluss v. - II R 64/08 NWB IAAAD-24836 hat der BFH verfassungsrechtliche Bedenken gegen den Ansatz des Grundbesitzwerts gem. § 8 Abs. 2 GrEStG i. V. mit § 138 ff. BewG als Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer geäußert. In diesem Zusammenhang stellt sich für den BFH auch die Frage, ob die Tarifvorschrift des § 11 GrEStG einer am Gleichheitssatz des Art. 3 GG orientierten verfassungsrechtlichen Prüfung standhält. Der BFH hält insoweit eine Vorlage an das BVerfG nach Art. 100 Abs. 1 GG für angezeigt. Die sich aus dem BFH-Beschluss ergebenden Fragen sollen nach der Ende September auf Bundesebene erörtert werden. Einsprüche gegen Grunderwerbsteuerbescheide, in denen die Steuer nach § 8 Abs. 2 GrEStG bemessen wurde, ruhen kraft Gesetzes, wenn sich der Einspruchsführer auf das Verfahren II R 64/08 ...

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