NWB Nr. 15 vom Seite 1051

Vermietung und Liebhaberei

Ist eine Vermietungstätigkeit auf Dauer angelegt, geht die Finanzverwaltung grds. ohne weitere Prüfung davon aus, dass eine Einkunftserzielungsabsicht vorliegt. Es gibt jedoch – wie so oft im Steuerrecht – Ausnahmen. Diese Ausnahmen liegen vor, wenn besondere Umstände oder Beweisanzeichen gegen die Absicht Einkünfte zu erzielen sprechen oder besondere Arten der Nutzung Beweisanzeichen für eine private Veranlassung bilden.

Grundsätzliches zur Vermietung

Im infoCenter Ihres NWB SteuerXpert ist ein Beitrag zum Thema Vermietung und Verpachtung von Bernd Langenkämper unter der NWB DokID NWB BAAAB-13237 aufrufbar. In diesem Beitrag wird darauf eingegangen, was Gegenstand der Überlassung sein kann (z. B. Überlassung von Rechten, Überlassung von grundstücksgleichen Rechten) und wann grds. bei einer auf Dauer angelegten Vermietung von einer Überschusserzielungsabsicht auszugehen ist (z. B. bei einer Ferienwohnung oder einer Luxusimmobilie). Abgerundet wird der Beitrag durch ein ABC der Einnahmen, das Ihnen eine Zuordnung unterschiedlicher Einnahmen – wie Abstandszahlungen eines Mieters oder Schadensersatzleistungen – zu Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung erleichtert.

Vermietung im Blick(punkt)

[i]Zentrale DokumenteBei wichtigen Themen finden Sie im rechten Bildschirmbereich im „Blickpunkt” Informationen zum gesuchten Begriff (z. B. Mietvertrag). Der Blickpunkt enthält redaktionell zusammengestellt die zentralen Dokumente des Schlagworts. So erfahren Sie alles auf einen Blick.

Mustereinsprüche zum Thema Vermietung

Die Finanzverwaltung versieht Steuerbescheide häufig mit einem umfangreichen Katalog von Punkten, in denen die Steuerfestsetzung nur vorläufig erfolgt. Die S. 1052Aufnahme eines Vorläufigkeitsvermerks in den Steuerbescheid soll die Einlegung eines Einspruchs entbehrlich machen.

Auch wenn die Liste der Punkte, hinsichtlich derer ein Steuerbescheid vorläufig ergeht, lang ist, bleiben Fälle übrig, in denen Sie überlegen müssen, ob ein Einspruch sinnvoll wäre. Hier lohnt ein Blick in die Datenbank. Vielleicht ist schon ein ähnliches Verfahren vor Gericht anhängig, auf das Sie sich in Ihrer Einspruchsbegründung stützen können.

Der NWB SteuerXpert bietet Ihnen die Möglichkeit, anhängige Verfahren vor dem BFH, BVerfG und EuGH nach aussagekräftigen Schlagworten zu durchsuchen. Klicken Sie in der Kategorie „Rechtsprechung” auf „Anhängige Steuerverfahren”. Wenn Sie jetzt im Suchfeld einen Begriff eingeben, wird die Suche lediglich in diesem Bereich ausgeführt.

Antrag auf Grundsteuererlass

[i]Musterschreiben für einen Antrag auf Erlass der GrundsteuerMit hat der BFH entschieden, dass ein Grundsteuererlass auch bei Ertragsminderungen, die strukturell bedingt und nicht nur vorübergehender Natur sind, in Frage kommt. Die bisherigen Differenzierungen nach typischen oder atypischen, nach strukturell bedingten oder nicht strukturell bedingten, sowie nach vorübergehenden oder nicht vorübergehenden Ertragsminderungen verlieren damit ihre Relevanz. Im NWB SteuerXpert finden Sie unter der NWB DokID NWB JAAAC-74344 ein Musterschreiben für einen Antrag auf Erlass der Grundsteuer.

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Fundstelle(n):
NWB 2009 Seite 1051 - 1052
NWB LAAAD-18021