Arbeitshilfe Januar2010

Keine Bindungswirkung einer Einspruchsentscheidung für einen Dritten im Rahmen des § 174 Abs. 5 AO bei ergangenem Abhilfebescheid - Mustereinspruch

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1. Im Zusammenhang mit der Übertragung von KG-Anteilen (vorweggenommene Erbfolge) vereinbarte Zahlungen des Sohnes (Kläger) an seine Mutter (Beigeladene und Revisionsklägerin) als voll abziehbare - abänderbare - dauernde Last oder nur mit dem Ertragsanteil zu berücksichtigende - gleich bleibende - Leibrente. Fehlerhafte rechtliche Beurteilung der Erb- und Übergabeverträge?

2. Muss der zum Einspruchsverfahren der Beigeladenen hinzugezogene Kläger die rechtliche Einordnung der Zahlungen als Leibrente gem. § 174 Abs. 5 Satz 1 AO 1977 gegen sich gelten lassen?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

Für einen Einspruch wird folgendes Muster empfohlen.

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Fundstelle(n):
NWB MAAAD-15741