Dokument Umzugskosten
- Besitzen Sie das Produkt bereits, melden Sie sich an.
- Alternativ nutzen Sie Ihren Freischaltcode.
Dokumentvorschau
Umzugskosten
Neu im Juli
Vorsteuerabzug des Arbeitgebers
Der Arbeitgeber ist zum Vorsteuerabzug berechtigt, wenn er Umzugskosten des Arbeitnehmers aus überwiegend betrieblichem Interesse übernimmt. Bei einem bestehenden Arbeitsverhältnis ist dies gegeben, wenn der Arbeitgeber die wesentlichen Ursachen für den Umzug gesetzt hat (z. B. Betriebsverlegung, Versetzung). Die Vorsteuer aus der auf den Namen des Arbeitgebers lautenden Rechnung des Umzugsunternehmens ist nach Maßgabe der wirtschaftlichen Gesamttätigkeit des Arbeitgebers abziehbar. Daher scheidet der Vorsteuerabzug aus, soweit der Arbeitgeber steuerfreie Umsätze erzielt. Wegen des überwiegenden betrieblichen Interesses des Arbeitgebers ist keine Umsatzbesteuerung einer unentgeltlichen Wertabgabe vorzunehmen.
Ausgehend hiervon lässt der Bundesfinanzhof nach einem Urteil aus 2019 den Vorsteuerabzug zu, wenn eine Konzerngesellschaft einen Makler mit der Wohnungssuche für Angestellte beauftragt, die aufgrund einer konzerninternen Funktionsverlagerung aus dem Ausland an den Standort im Inland versetzt werden. Die Richter gingen von einem vorrangigen Interesse des Arbeitgebers aus, da er erfahrene Mitarbeiter des Konzerns unabhängig von deren ...