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Lexikon - Stand: 16.02.2024

Rentner

Wolfgang Schönfeld und Jürgen Plenker
Wichtiges auf einen Blick:

Zum wurden die Hinzuverdienstgrenze bei vorgezogenen Altersrenten aufgehoben. Damit ist seit dem für die Bezieher einer solchen vorgezogenen Altersrente ein unbegrenzter Hinzuverdienst möglich, ohne dass die Rentenzahlung dadurch beeinflusst wird.

Die Hinzuverdienstgrenzen bei Erwerbsminderungsrenten sind seit dem von der Höhe der Bezugsgröße abhängig.

1. Allgemeines

Dieses Stichwort behandelt die bei der Beschäftigung von Rentnern zu beachtenden lohnsteuerlichen und beitragsrechtlichen Besonderheiten und die zum Hinzuverdienst geltenden Regelungen. Die Besteuerung von Renten als „sonstige Einkünfte“ ist beim Stichwort „Renten“ erläutert. Wird nicht ein Rentner beschäftigt, das heißt ein Rentner, der eine Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung bezieht, sondern ein pensionierter Berufssoldat oder Beamtenpensionär, vgl. das Stichwort „Pensionäre“.

2. Lohnsteuerliche Behandlung

Weiter beschäftigte Rentner unterliegen mit ihrem Arbeitslohn dem Lohnsteuerabzug. Zur Durchführung des Lohnsteuerabzugs benötigt der Arbeitgeber die individuellen Lohnsteuerabzugsmerkmale des Arbeitnehmers (Steuerklasse, Zahl der Kinderfreibeträge, S...

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