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Lexikon - Stand: 24.02.2026

Rentner

Wolfgang Schönfeld und Jürgen Plenker
Neues auf einen Blick:

Ein Rentner, der nach Erreichen der Regelaltersgrenze und Bezug einer Altersvollrente, weiterhin einer aktiven nichtselbstständigen Tätigkeit nachgeht und es sich nicht um eine geringfügige Beschäftigung handelt, hat ab Anspruch auf die steuerfreie Aktivrente von 2000 € monatlich. Die steuerfreie Aktivrente unterliegt bei der Einkommensteuer-Veranlagung des Rentners nicht dem sog. Progressionsvorbehalt! Die Steuerbefreiung gilt aber nicht im Sozialversicherungsrecht, d. h. die Beiträge berechnen sich nach wie vor vom vollen Arbeitsentgelt ohne Abzug der steuerfreien Aktivrente (vgl. die Lohnabrechnung unter der nachfolgenden Nr. 5 und das Stichwort „Aktivrente“).

1. Allgemeines

Dieses Stichwort behandelt die bei der Beschäftigung von Rentnern zu beachtenden lohnsteuerlichen und beitragsrechtlichen Besonderheiten und die zum Hinzuverdienst geltenden Regelungen. Die Besteuerung von Renten als „sonstige Einkünfte“ ist beim Stichwort „Renten“ erläutert. Wird nicht ein Rentner beschäftigt, das heißt ein Rentner, der eine Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung bezieht, sondern ein pensionierter Berufssoldat oder Beamtenpensionär, vgl. das Stichwo...

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