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Lexikon Arbeitsrecht 2024 vom

Provision

Henning Rabe v. Pappenheim

I Begriff und Abgrenzung

Die Provision ist eine Erfolgsvergütung. Sie ist die typische Vergütung des Handelsvertreters, der nicht Arbeitnehmer ist, sondern selbstständig Geschäfte vermittelt und abschließt. Sie ist in den §§ 87 bis 87c HGB gesetzlich geregelt. Arbeitet ein Arbeitnehmer auf Provisionsbasis, gelten diese Regelungen für ihn entsprechend (§ 65 HGB).

Im Allgemeinen werden im Arbeitsverhältnis Provisionsvereinbarungen in Verbindung mit einem Fixum getroffen. Die Vereinbarung einer ausschließlich erfolgsorientierten Provisionsvergütung ist jedoch im Hinblick auf die ausdrückliche gesetzliche Regelung in § 65 HGB auch im Arbeitsverhältnis grundsätzlich zulässig. Dies gilt jedenfalls so lange, wie die Grenzen der Sittenwidrigkeit und des MiLoG eingehalten werden. Kann ein Arbeitnehmer trotz vollen Einsatzes seiner Arbeitskraft kein ausreichendes Einkommen erzielen, etwa weil das zur Verfügung gestellte Adressenmaterial oder eine andere geschuldete Mitwirkung des Arbeitgebers nicht ausreichend ist (vgl. dazu Az. 2 Sa 824/08), ist die Regelung sittenwidrig. Gleiches gilt, wenn zwischen Leistung und Gegenleistung ein auffälliges Missverhältnis (Vergütung erreicht nicht ⅔ eines in d...

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