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Hessisches LAG Urteil v. - 15 Sa 1786/01

Gesetze: EGV Art. 141 Abs. 2; EGV Art. 119 zu Protokoll Nr. 2; EGV Art. 234; Richtlinie 76/207/EWG Art. 5; Richtlinie 79/7/EWG Art. 3 Abs. 1; Richtlinie 79/7/EWG Art. 3 Abs. 3; Richtlinie 79/7/EWG Art. 7 Abs. 1 lit. a); Richtlinie 79/7/EWG Art. 7 Abs. 2; Richtlinie 86/378/EWG; Richtlinie 96/97/EG; BetrVG § 112 Abs. 1 Satz 2; ZPO § 256 Abs. 1

Leitsatz

Vom Arbeitgeber zugesagte Vorruhestandsgelder stellen Entgelt im Sinne des Art. 141 Abs. 2 EGV (früher inhaltsgleich: Art. 119 EGV) dar. Ergibt die Zusage für Frauen und Männer unterschiedliche Bezugsdauern, verstößt dies gegen Art. 141 Abs. 2 EGV, und zwar unabhängig vom staatlichen Rentensystem.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
MAAAD-06536

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Hessisches LAG, Urteil v. 22.01.2002 - 15 Sa 1786/01

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