Vom Arbeitgeber zugesagte Vorruhestandsgelder stellen Entgelt im Sinne des Art. 141 Abs. 2 EGV (früher inhaltsgleich: Art. 119 EGV) dar. Ergibt die Zusage für Frauen und Männer unterschiedliche Bezugsdauern, verstößt dies gegen Art. 141 Abs. 2 EGV, und zwar unabhängig vom staatlichen Rentensystem.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): MAAAD-06536
Preis: €5,00
Nutzungsdauer: 30 Tage
Online-Dokument
Hessisches LAG, Urteil v. 22.01.2002 - 15 Sa 1786/01
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.