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FG Köln Urteil v. - 4 K 1367/05 EFG 2009 S. 370 Nr. 5

Gesetze: UStG § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1, UStG § 15 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1

Umsatzsteuer:

Vorsteuerabzugsberechtigung; Begriff der Firmenansässigkeit

Leitsatz

Im Rahmen des Vorsteuerabzuges muss die Anschrift bzw. der Firmensitz zu der verantwortlichen Person führen und deshalb bestehen bzw. bei Rechnungserstellung bestanden haben. Das heißt nicht, dass zwingend an der Adresse eine büromäßige Einrichtung vorgehalten werden muss, wenn diese aufgrund der Umstände des Einzelfalles oder im Hinblick auf die Art des Unternehmens nicht erforderlich ist.

Fundstelle(n):
BBK-KN Nr. 102/2009 ( Bloße Postanschrift des leistenden Unternehmers kann für Vorsteuerabzug ausreichend sein)
EFG 2009 S. 370 Nr. 5
KÖSDI 2009 S. 16441 Nr. 4
UStB 2009 S. 153 Nr. 6
CAAAD-03528

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FG Köln, Urteil v. 22.10.2008 - 4 K 1367/05

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