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BFH 22.04.2008 IX R 75/06, NWB 4/2009 S. 186

Einkommensteuer | Verlust aus Bürgschaftsinanspruchnahme als nachträgliche Anschaffungskosten einer Beteiligung

Zu den nachträglichen Anschaffungskosten einer Beteiligung zählen nach dem neben (verdeckten) Einlagen auch nachträgliche Aufwendungen auf die Beteiligung, wenn sie durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst sind und weder Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen noch Veräußerungs- oder Auflösungskosten sind. Dazu rechnen Finanzierungshilfen, z. B. durch Übernahme einer Bürgschaft oder durch andere Rechtshandlungen i. S. des § 32a Abs. 3 Satz 1 GmbHG, wenn sie eigenkapitalersetzenden Charakter haben. Allein daraus, dass die Finanzierungsmaßnahme eines Gesellschafters zugunsten der Gesellschaft dem sog. Fremdvergleich [i]NWB 2008 S. 3829 nicht standhält, folgt noch nicht, dass sie zu funktionalem Eigenkapital und damit im Verlustfall zu nachträglichen Anschaffungskosten i....

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