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Grundlegende Änderungen und neue Rechtsprechung bei § 17 EStG
Führt der IX. Senat die Rechtsprechung des VIII. Senats des BFH fort?
Der Aufsatz erörtert die aktuelle Rechtsprechung des IX. BFH-Senats zu § 17 EStG, insbesondere im Hinblick auf ihre Vereinbarkeit mit den im Bereich des § 17 EStG und seines Umfeldes vorgenommenen Änderungen.
I. Notwendigkeit einer grundlegenden Revision
Zur grundlegenden Revision der bisherigen Rechtsprechung könnte aus mehreren Gründen Anlass bestehen. Zum ersten hatte sich die Rechtsprechung des VIII. Senats des BFH sehr stark an das zivilrechtliche Kapitalersatzrecht angelehnt, das sich gerade im Umbruch befindet (vgl. Schmidt/Weber-Grellet, EStG § 17 Rn. 172, m. w. N.). Zum anderen ist der Gesetzgeber im Begriff, die Koordinaten des Einkommensteuerrechts zu verschieben; hingewiesen sei nur auf die Beschränkungen des objektiven Nettoprinzips (z. B. in Zusammenhang mit der Pendlerpauschale, mit der Einführung der Zinsschranke, der beschränkten Absetzbarkeit von Arbeitszimmeraufwendungen), auf die Einführung der Abgeltungsteuer, auf die Erweiterung des § 20 EStG (§ 20 Abs. 2 und 4 EStG), auf das Teileinkünfteverfahren und auf die Einführung der sog. nachgelagerten Besteuerung (mit der teilweisen Abkoppelung der Rentenbesteuerung von der Zinsbesteuerung und der nur beschränkten Abziehbarke...