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LAG Berlin-Brandenburg Beschluss v. - 15 Ta 281/08

Gesetze: ZPO § 148; ZPO § 252

Leitsatz

1. Bei der Ermessensausübung hinsichtlich der Aussetzung des Verfahrens wegen Vorgreiflichkeit eines anderen Rechtsstreits sind mindestens zu berücksichtigen:

- Beschleunigungsgebote des ArbGG,

- Stand der beiden Verfahren, insbesondere des vorgreiflichen Rechtsstreits und dessen voraussichtliche Dauer,

- und damit die voraussichtliche Dauer der Aussetzung,

- die Gefahr sich widersprechender Entscheidungen unter Berücksichtigung der Erfolgsaussichten der Klagepartei auch in jenem Rechtsstreit,

- ob bereits ein Urteil zu ihren Gunsten ergangen ist und wie ggf. die Erfolgsaussichten eines Rechtsmittels zu beurteilen sind,

- die wirtschaftliche Situation beider Parteien,

- die Notwendigkeit für die Klagepartei, ihre Ansprüche mit Hilfe eines gerichtlichen Titels durchsetzen zu müssen,

- das Verhalten der Klagepartei.

( - juris, Rn 8ff; - juris, Rn 7ff).

2. Bei der Prüfung der Erfolgsaussicht des Rechtsmittels im vorgreiflichen Verfahren reicht eine kursorische Prüfung.

Fundstelle(n):
NAAAD-01696

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
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LAG Berlin-Brandenburg, Beschluss v. 06.03.2008 - 15 Ta 281/08

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