Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
FG München Urteil v. - 5 K 1353/06 EFG 2009 S. 38 Nr. 1

Gesetze: EStG 2002 § 32 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 Buchst. a

Kindergeldanspruch bei Fortsetzung der Berufsausbildung durch ergänzendes Studium

Leitsatz

1. Die Berufsausbildung wird nach Abschluss des Studiums fortgesetzt, wenn sich ein ergänzendes Studium, ein Zweitstudium oder ein nach der maßgebenden Ausbildungs- und Prüfungsordnung vorgeschriebenes Dienstverhältnis oder Praktikum anschließt.

2. Ergänzendes Studium in diesem Sinne ist nicht nur ein Aufbaustudium mit eigenem Studiengang, sondern auch die Belegung weiterer Semester im geprüften Fach zur Vertiefung vorhandener und Aneignung weiterer berufsspezifischer Kenntnisse, auch wenn diese Ausbildungsmaßnahmen nicht in der Studienordnung vorgeschrieben sind.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DB 2009 S. 316 Nr. 7
EFG 2009 S. 38 Nr. 1
RAAAC-95699

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB PRO
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen