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NWB direkt Nr. 43 vom Seite 8

Verlust der wirtschaftlichen Identität

Verfall des Verlustvortrags nach Anteilsübertragung und darlehensfinanziertem neuem Betriebsvermögen

Andrew Miles

Nach § 8 Abs. 4 KStG in der bis zum gültigen Fassung verlor eine Kapitalgesellschaft ihre wirtschaftliche Identität, wenn mehr als die Hälfte der Anteile an der Gesellschaft übertragen wurde und sie ihren Geschäftsbetrieb danach mit überwiegend neuem Betriebsvermögen fortsetzte bzw. wieder aufnahm. Der BFH hat kürzlich im bestätigt, dass dies unabhängig von der Finanzierungsquelle für das neue Betriebsvermögen gilt, dass aber beide Ereignisse – Anteilsübertragung und Zugang des neuen Betriebsvermögens – zueinander in einem zeitlichen und sachlichen Zusammenhang stehen müssen. Der sachliche Zusammenhang wird widerlegbar vermutet, wenn beide Ereignisse im selben Jahr erfolgen.

Sachverhalt

Ende März wurden sämtliche Anteile an einer GmbH übertragen. Als Dienstleistungsunternehmen verfügte die GmbH über ein nur geringes Betriebsvermögen, kaufte sich jedoch im Laufe desselben Jahres ein Geschäftsauto auf Kredit. Damit überstieg das Aktivvermögen am Jahresende das am Jahresanfang vorhandene Aktivvermögen um das Doppelte. Für das Finanzamt ein klarer Fall: Der Verlust aus den Vorjahren war am Jahresende nicht mehr vortragsfähig, wei...

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