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Abgabenordnung; | Festsetzung von Nachzahlungszinsen für Umsatzsteuer (§ 233a AO)
Das Urt. des lässt sich in folgenden Leitsätzen zusammenfassen: (1) Nachzahlungszinsen i. S. des § 233a AO haben keinen umsatzsteuerähnlichen Charakter i. S. des Art. 33 der 6. EG-Richtlinie. (2) Der Festsetzung von Nachzahlungszinsen steht nicht entgegen, dass diese vom Stpfl. bereits getilgt worden sind. In einer weiteren Entscheidung des wird festgestellt, dass § 233a AO EU-rechtskonform dahingehend auszulegen ist, dass Entstehungszeitpunkt für die Vorsteuer-Abzugsberechtigung allein das Bewirken der Lieferung oder Leistung ist. Der Zeitpunkt des Rechnungserhalts ist insoweit unerheblich. Schließlich hat das FG in den Urt. 5 K 274/01 und 5 K 275/01 vom gleichen Tag entschieden, dass die Erhebung von Nachzahlungszinsen zur USt gem. § 233a AO nic...