Bereitstellungsentgelte eines Speditionsunternehmens für kurzfristig abgesagte Zwangsräumungen unterliegen nicht der Umsatzsteuer - Mustereinspruch
Bitte beachten Sie: Seit der Veröffentlichung dieses Dokuments hat sich der Rechts- oder Wissensstand geändert. Daher finden Sie dieses Dokument nur noch über bestehende Verlinkungen oder die NWB DokID.
Handelt es sich bei sog. Bereitstellungsentgelten i.H.v. 30 % der zuvor vereinbarten Vergütung, die Gerichtsvollzieher an Speditionsunternehmen bei Absagen von Zwangsräumungen zahlen, um steuerbare Umsätze? - Liegt ein Leistungsaustausch vor, obwohl Vorbereitungshandlungen nicht erbracht wurden?
Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().
Für einen Einspruch wird folgendes Muster empfohlen.
Fundstelle(n):
KAAAC-90950