Arbeitshilfe Oktober 2010

Bereitstellungsentgelte eines Speditionsunternehmens für kurzfristig abgesagte Zwangsräumungen unterliegen nicht der Umsatzsteuer - Mustereinspruch

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Handelt es sich bei sog. Bereitstellungsentgelten i.H.v. 30 % der zuvor vereinbarten Vergütung, die Gerichtsvollzieher an Speditionsunternehmen bei Absagen von Zwangsräumungen zahlen, um steuerbare Umsätze? - Liegt ein Leistungsaustausch vor, obwohl Vorbereitungshandlungen nicht erbracht wurden?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

Für einen Einspruch wird folgendes Muster empfohlen.

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Fundstelle(n):
NWB KAAAC-90950