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FG München 05.06.2008 7 K 2486/06, NWB direkt 39/2008 S. 9

Angemessenheit von Geschäftsführergehältern

Bei der Bemessung von Geschäftsführergehältern geht es letztlich um eine angemessene Aufteilung des Gewinns der GmbH zwischen den Kapitalgebern und den für die Führung der Geschäfte verantwortlichen Personen. Im Regelfall wird eine hälftige Teilung angemessen sein, doch ist den Besonderheiten des Einzelfalls Rechnung zu tragen. Bei einer GmbH, die nur in geringem Umfang fremdes Personal beschäftigt und ihre Umsätze im Wesentlichen durch den persönlichen Einsatz der Gesellschafter-Geschäftsführer erzielt, erscheint es angemessen, den Geschäftsführern ein Gehalt in einer Höhe zuzubilligen, dass der Gesellschaft noch ein Viertel des Geschäftserfolgs verbleibt. Von einer vGA ist in diesem Fall – vorbehaltlich eines betriebsexternen Vergleichs – auszugehen, soweit die Geschäftsführergehälter 75 % des um die Geschäftsführergehälter und in Anspruch genommene Sonderabscheibungen korrigierten Gewinns übersteigen. Im Streitfall führten der besondere Arbeitseinsatz der Geschäftsführer und die Beschäftigung von zwei Geschäftsführern dazu, dass im Rahmen des externen Fremdvergleichs ein Aufschlag von

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