ABC der Rückstellungen
1. Aufl. 2008
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Rückstellungsspiegel
Steuerberater und Wirtschaftsprüfer stellen in der Praxis oft einen Rückstellungsspiegel auf, um dadurch einen besseren Überblick über die Rückstellungen zu erhalten. Dieser kann wie folgt aussehen:
Erläuterungen zum abgebildeten Muster:
Rechtsgrundlage: Es ist jeweils die handels- bzw. steuerrechtliche Rechtsgrundlage für die jeweilige Rückstellung einzutragen. Soweit in der Spalte „Steuerrecht” keine Eintragung vorgenommen wird, gilt die handelsrechtliche Norm im Hinblick auf den Maßgeblichkeitsgrundsatz auch für die Steuerbilanz.
Rückstellungsgrund: Anzugeben ist jeweils der Grund der Rückstellung (z. B. Jahresabschlusskosten, Pensionsrückstellung,…).