ABC der Rückstellungen
1. Aufl. 2008
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Altersteilzeit
I. Blockmodell
1. Überblick
Das Altersteilzeitgesetz (AltTZG) soll den Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand vereinfachen. In der Praxis hat sich das so genannte „Blockmodell” durchgesetzt. Es besteht aus zwei Teilen:
Neben dem reduzierten Gehalt muss der Arbeitgeber Aufstockungsbeträge und einen Beitrag zur Höherversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung leisten.
Während der Beschäftigungsphase arbeitet der Arbeitnehmer mehr, als er vergütet bekommt. Für den Arbeitgeber entsteht ein Erfüllungsrückstand, weil er im Gegenzug zur Gehaltsfortzahlung während der Freistellungsphase verpflichtet ist. Fraglich ist, in welchem Umfang der Arbeitgeber während der Beschäftigungsphase in Zusammenhang mit der Verpflichtung, während der Freistellungsphase das (verminderte) Gehalt weiterbezahlen zu müssen, eine Verbindlichkeitsrückstellung bilden darf. In der Handelsbilanz wurde in der Vergangenheit eine entsprechend der Stellungnahme des Hauptfachausschusses des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW RS HFA 3, BBK F. 12 S. 6235, NWB VAAAA-40040) durchgeführte Passivierung vorgenommen. In der Steuerbilanz wurden die Rückstellungsbeträge...BStBl 1999 I S. 959