ABC der Rückstellungen
1. Aufl. 2008
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Weihnachtsgeld
Die Verpflichtung eines Betriebs zur Zahlung von Weihnachtsgeld kann auf einem Tarifvertrag, einer Betriebsvereinbarung, auf einem Einzelvertrag oder auf mehrmaliger in der Vergangenheit erfolgter vorbehaltsloser Bezahlung beruhen. Das Weihnachtsgeld stellt eine zusätzliche Abgeltung für die im Kalenderjahr insgesamt geleistete Arbeit dar, so dass in der Handels- (§ 249 Abs. 1 Satz 1 HGB) und Steuerbilanz (§ 5 Abs. 1 Satz 1 EStG) eine Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten zu bilden ist, sofern ein Betrieb für das vergangene Geschäftsjahr noch Zahlungen zu erbringen hat.
Bei einem abweichenden Wirtschaftsjahr ist das Weihnachtsgeld zeitanteilig den einzelnen Geschäftsjahren zuzuordnen (, BStBl 1980 II S. 506).
Die C-GmbH hat ihren Betrieb zum eröffnet (Wirtschaftsjahr 1. 10.–30. 9.). Sie hat in Zusammenhang mit den Weihnachtsgeldzahlungen 01 insgesamt 60.000 € und in 02 120.000 € Aufwendungen (Weihnachtsgeld zuzüglich Personalnebenkosten und Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung).
Die Zahlungen „Weihnachtsgeld 01” stellen zusätzlichen Lohnaufwand für die Zeit 1. 10.– dar und gehören zu den Betriebsausgaben des Wirtsch...