ABC der Rückstellungen
1. Aufl. 2008
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Verdienstsicherungsklausel
Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen enthalten häufig Sonderregelungen für ältere Arbeitnehmer. Ist es z. B. vorgesehen, dass bei einer Umsetzung auf einen geringer entlohnten Arbeitsplatz die der bisherigen Tätigkeit entsprechende Entlohnung beibehalten werden soll, rechtfertigt dies nach Ansicht des , BStBl 1988 II S. 338) nicht die Bildung einer Rückstellung für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften. Die in zukünftigen Jahren zu zahlenden Ausgleichszulagen sind somit zusätzlicher Lohnaufwand des Jahres, in dem der Arbeitnehmer seine Arbeitsleistung erbringt ( BB 1983 S. 1010). Dies gilt auch dann, wenn die Umsetzung bereits erfolgt ist (, BStBl 1986 II S. 465).
Eine Rückstellung wegen drohender Verluste aus einem Arbeitsvertrag ist in der Handelsbilanz ausnahmsweise dann möglich, wenn das Arbeitsverhältnis den Betrieb in einem ungewöhnlichen Maße belastet, weil der Arbeitnehmer keinen oder keinen nennenswerten Erfolgsbeitrag mehr erbringt (, BStBl 1986 II S. 465). Dies ist beispielsweise der ...