ABC der Rückstellungen
1. Aufl. 2008
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Soziallasten
Im Zusammenhang mit der Arbeitnehmerbeschäftigung erwachsen für den Unternehmer zahlreiche Sozialverpflichtungen. Diese ergeben sich z. B. aus den Kündigungsschutzvorschriften, aus den Regelungen zum Mutterschutz, Bildungs-, Erziehungsurlaub, nach dem Arbeitsförderungsgesetz und aus Betriebsvereinbarungen.
Für allgemeine zukünftig entstehende Soziallasten (z. B. Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, Mutterschutz, Kündigungsschutz, Beschäftigung Schwerbehinderter, bezahlte Altersfreizeit) kann nach Ansicht der Rechtsprechung (z. B. , BStBl 1998 II S. 205) und der Finanzverwaltung generell keine Rückstellung für drohende Verluste gebildet werden. Bei schwebenden Arbeitsverhältnissen wird von einem ausgeglichenen Verhältnis der beidseitigen Verpflichtungen ausgegangen. Am Bilanzstichtag liegt somit regelmäßig kein Verpflichtungsüberhang des Arbeitgeberbetriebs vor.
Handelsrechtlich ist die Behandlung umstritten. Namhafte Kommentatoren fordern den Ausweis einer Drohverlustrückstellung (z. B. Hoyos/Ring, Beck’scher Bilanzkommentar, § 249 Rn. 100 „Soziallasten”, 6. Auflage 2006).
Einzelheiten sind aus folgenden Stich...