ABC der Rückstellungen
1. Aufl. 2008
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Rücknahmeverpflichtung/Rücktrittsrecht
Warenverkäufe werden teilweise so abgewickelt, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist vom Kauf zurücktreten kann (Kauf mit Rücktrittsrecht). In derartigen Fällen ist die Forderung im Zeitpunkt der Lieferung mit ihrem Nennwert einzubuchen. Ist am Bilanzstichtag ernsthaft damit zu rechnen, dass der Erwerber vom Vertrag zurücktritt, ist in der Handels- und Steuerbilanz eine Verbindlichkeitsrückstellung auszuweisen (, BStBl 1997 II S. 392). Durch den Rückstellungsausweis ist die Gewinnrealisierung zu neutralisieren. Besteht am Bilanzstichtag hingegen lediglich die Möglichkeit, dass ein Kunde von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch machen wird, reicht dies für einen Rückstellungsausweis nicht aus. Dies gilt selbst dann, wenn der Kunde letztendlich nach dem Bilanzstichtag und vor der Bilanzerstellung überraschenderweise doch seinen Rücktritt erklärt (, BStBl 2002 II S. 227). Im Versandhandel wird die Höhe der Rückstellung maßgeblich von der zu erwartenden Rücknahmequote bestimmt.
Bei einem Kauf zur Probe (§ 454 BGB) bzw. mit Rückgaberecht ist die Forderung erst dann einzu...