ABC der Rückstellungen
1. Aufl. 2008
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Mietpreisgarantie
Bauträger geben häufig im Zusammenhang mit einer Grundstücksveräußerung den Investoren eine Mietpreisgarantie. Sie garantieren dabei für einen gewissen Zeitraum (z. B. 10 Jahre) Mieteinnahmen, die sich mit dem verkauften Objekt erzielen lassen. Soweit die tatsächlich erzielten Mieten unter den Garantiebeträgen sind, ist der Bauträger verpflichtet, den Differenzbetrag zu zahlen.
Eine Bauträgergesellschaft veräußert ein neu erbautes Ärztezentrum für 4 Millionen € an einen Kapitalanleger. Zu einem Vertragsabschluss ist es nur deshalb gekommen, weil die Bauträgergesellschaft für die Zeitdauer von 5 Jahren eine Mietpreisgarantie abgegeben hat. Soweit die tatsächlich erzielte Jahresmiete weniger als 200.000 € beträgt, ist der Grundstücksverkäufer verpflichtet, den Differenzbetrag auszugleichen.
Unterstellt man, dass sich aufgrund einer negativen Marktentwicklung abzeichnet, dass sich am Grundstücksmarkt die Mieten nicht erzielen lassen, bzw. hat sich dies durch die tatsächlich abgeschlossenen Mietverträge konkretisiert, stellt sich die Frage, ob der Verpflichtete in Höhe der voraussichtlichen Zahlungsverpflichtung...