ABC der Rückstellungen
1. Aufl. 2008
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Jahresabschluss-, Prüfungs- und Beratungskosten
Für Betriebe bzw. deren Inhaber besteht eine gesetzliche Verpflichtung zur Bilanzerstellung und zur Abgabe von Steuererklärungen. Die im Zusammenhang damit anfallenden Aufwendungen gehören wirtschaftlich in das Jahr, für das die Bilanz erstellt wird, so dass in der Handels- (§ 249 Abs. 1 Satz 1 HGB) und Steuerbilanz (§ 5 Abs. 1 Satz 1 EStG) eine Verbindlichkeitsrückstellung auszuweisen ist.
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Rückstellungsfähige
Aufwendungen |
▶ Kosten für die Aufstellung des
Jahresabschlusses (,
BStBl 1980 II S. 297) Bei Kapitalgesellschaften rechnen die Aufwendungen für den Anhang und den Lagebericht ebenfalls zu den Kosten des Jahresabschlusses. |
▶
Kosten der gesetzlich vorgeschriebenen
Prüfung des Jahresabschlusses durch
einen Abschlussprüfer und Veröffentlichung des
Jahresabschlusses im Bundesanzeiger (,
BStBl. 1981 II 62 u. 63) |
▶ Kosten für die Erstellung betrieblicher
Steuererklärungen: Gewerbesteuer-Erklärung, Umsatzsteuer-Erklärung, bei Kapitalgesellschaften auch für die Körperschaftsteuererklärung, Erklärung zur einheitlichen u. gesonderten Gewinnfeststellun... |