ABC der Rückstellungen
1. Aufl. 2008
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Herstellungskostenbeiträge
Erhält ein Unternehmer von seinen Kunden Zuschüsse zu den Herstellungskosten, die er bei der Preisgestaltung der für den Auftraggeber herzustellenden und zu liefernden Produkte preismindernd berücksichtigen muss, so sind die Zuschüsse im Zeitpunkt ihrer Vereinnahmung gewinnerhöhend zu erfassen. Gleichzeitig ist in der Handels- und Steuerbilanz in derselben Höhe eine Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten auszuweisen. Die Rückstellung ist über die voraussichtliche Dauer der Lieferverpflichtung aufzulösen. Dies gilt nach Ansicht des , BStBl 2002 II S. 655) auch dann, wenn sich die genannten Verpflichtungen nur aus einer Branchenübung ergeben (faktischer Leistungszwang). Die Bildung eines passiven Rechnungsabgrenzungspostens hat der BFH verworfen, weil die Verpflichtung des Zulieferers nicht zeit-, sondern mengenbezogen war.