ABC der Rückstellungen
1. Aufl. 2008
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Gesellschafterhaftung
Der persönlich haftende Gesellschafter einer Personengesellschaft kann keine Rückstellung dafür bilden, dass er mit seinem Privatvermögen für Schulden der Gesellschaft in Anspruch genommen zu werden droht. Wird er in Anspruch genommen, erbringt er Einlagen (, BStBl 1989 II S. 881).