Günter Maus

ABC der Rückstellungen

1. Aufl. 2008

ISBN der Online-Version: 978-3-482-55821-4
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-57721-5

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ABC der Rückstellungen (1. Auflage)

Generalüberholung

I. Generalüberholung durch Mieter/Pächter

Verpflichtet sich ein Mieter, nach Ablauf der Mietdauer den Mietgegenstand (z. B. Maschine, Gebäude) einer Generalüberholung zu unterziehen, muss er hierfür in der Handels- und Steuerbilanz eine Verbindlichkeitsrückstellung ausweisen.

Beispiel

A hat von einer Leasinggesellschaft eine Maschinenanlage gemietet. Der Mietvertrag hat eine Laufzeit von 3 Jahren (). Nach Ablauf der Mietdauer muss A die Anlage einer Generalüberholung unterziehen. Hierfür fallen voraussichtlich 30.000 € an Kosten an. Die Maßnahme wird im Januar 04 durchgeführt.

Die Aufwendungen für die Generalüberholung betreffen die gesamte Mietdauer. Bereits zum ist in der Handels- und Steuerbilanz eine Verbindlichkeitsrückstellung auszuweisen. Maßgebend sind die voraussichtlichen Aufwendungen aus der Sicht des jeweiligen Bilanzstichtags. Der Rückstellungsbetrag ist ratierlich anzusammeln (§ 6 Abs. 1 Nr. 3d EStG).

Der in der Steuerbilanz auszuweisende Betrag ist abzuzinsen.


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Handelsbilanz
10.000 €
( 12/36 von 30.000)
20.000 €
( 24/36 von 30.000)
30.000 €
( 36/36 von 30.000)
Steuerbilanz
8.980 €
(10.000 x 0,...