ABC der Rückstellungen
1. Aufl. 2008
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Einlöseverpflichtung
Einlöseverpflichtungen (z. B. für Eintrittskarten) sind durch die Bildung einer Rückstellung zu neutralisieren (, NWB OAAAA-66698).
A betreibt ein Kinotheater. Er verkauft im Dezember 01 Kinogutscheine für insgesamt 10.700 €. Die Eintrittskarten können jederzeit eingelöst werden. Bis zum Bilanzstichtag wurde die Hälfte der Karten eingelöst.
Im Zeitpunkt des Verkaufs erfolgt eine Erlösbuchung (Kasse 10.700 € an Erlöse 10.000 € + Umsatzsteuer 700 €). Da bis zum Bilanzstichtag nur die Hälfte der Karten eingelöst wurde, muss eine Rückstellung in Höhe von 5.000 € (50 % der Erlöse) eingebucht werden (Erlöse an Rückstellungen 5.000 €). Denkbar ist auch die Bildung eines passiven Rechnungsabgrenzungspostens (Erlöse an pass. RAP 5.000 €).
Hinweis auf weitere Stichwörter:
→ Rabattmarken.