Günter Maus

ABC der Rückstellungen

1. Aufl. 2008

ISBN der Online-Version: 978-3-482-55821-4
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-57721-5

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ABC der Rückstellungen (1. Auflage)

Datenverarbeitungsunternehmen

Unternehmen der elektronischen Datenverarbeitung haben i. d. R. gegenüber ihren Kunden eine Verpflichtung, die in einem Jahr gespeicherten Daten noch eine bestimmte Anzahl von Jahren bereitzuhalten. Hierdurch entstehen in künftigen Jahren Speicherungs- und Sicherungskosten.

Beispiel

Ein Datenverarbeitungsunternehmen übernimmt für Betriebe die Verbuchung der Geschäftsvorfälle. Nach den vertraglichen Abmachungen muss das Unternehmen nach Abschluss des laufenden Jahres die Daten für weitere 2 Jahre für Nachbuchungen, Umbuchungen und Abschlussbuchungen bereithalten. Die Kunden ihrerseits müssen, unabhängig davon, ob die Leistungen das laufende Jahr oder Vorjahre betreffen, pro Buchungszeile einen Betrag von 0,02 € entrichten.

Der BFH kam in seinem Urteil vom (I R 16/79, NWB RAAAB-02865, BStBl 1984 II S. 273) zum Ergebnis, dass das Datenverarbeitungsunternehmen für die in beiden folgenden Jahren anfallenden Speicherungs- und Sicherungskosten keine Verbindlichkeitsrückstellung bilden darf. Zwischen den Parteien besteht ein Vertragsverhältnis mit gegenseitigen Rechten und Pflichten. Am Bilanzstichtag liegt ein schwebendes Geschäft vor. Bei diesem...