ABC der Rückstellungen
1. Aufl. 2008
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Altersfreizeit (Mehrurlaub)
Für die Verpflichtung, einem Arbeitnehmer mit zunehmendem Alter einen vermehrten Urlaubsanspruch zu verschaffen (z. B. ab 50 Jahre 2 zusätzliche Urlaubstage), kann keine Rückstellung für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften gebildet werden (rkr. DB 1988 S. 1976). Das Gericht begründet seine ablehnende Haltung damit, dass der Wert der Arbeitsleistung als Beitrag zum Gesamterfolg des Unternehmens nicht bestimmbar sei.