Günter Maus

ABC der Rückstellungen

1. Aufl. 2008

ISBN der Online-Version: 978-3-482-55821-4
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-57721-5

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ABC der Rückstellungen (1. Auflage)

Abbruchverpflichtung

Errichtet der Mieter auf fremdem Grund und Boden Anlagen und besteht für ihn eine Verpflichtung, diese nach Ablauf des Mietvertrags abzubrechen, muss für die anfallenden Abbruchkosten in der Handels- (§ 249 Abs. 1 Satz 1 HGB) und Steuerbilanz (§ 5 Abs. 1 Satz 1 EStG) eine Rückstellung ausgewiesen werden (, BStBl 1975 II S. 480, , BStBl 1969 II S. 247). Derartige Rückstellungen rechnen zur Gruppe der Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten.

Grundsätzlich besteht für den Mieter, sofern privatrechtlich keine anders lautenden Vereinbarungen getroffen worden sind, die Verpflichtung, die Mietsache, abgesehen von normalen Abnutzungserscheinungen, im früheren Zustand zurückzugeben. Eine Entfernungs- und Wiederherstellungsverpflichtung trifft den Mieter in erster Linie dann, wenn er nach Auflösung des Mietverhältnisses die eingebaute Sache an anderer Stelle nutzen will und so von seiner Seite ein Interesse an einem Ausbau besteht, oder aber, wenn die Baumaßnahmen nicht das Wohlwollen des Vermieters finden und er eine Herstellung des ursprünglichen Zustands fordert.

Besteht eine Entfernungs- und Wiederherstellungsverpflichtung, ...BStBl 2000 II S. 612BStBl 1992 II S. 600