Aussetzung der Vollziehung eines Grunderwerbsteuerbescheids bei durch § 1 Abs. 3 GrEStG fingiertem Grundstückserwerb durch
den Gesellschafter einer GmbH mit wenig Grundbesitz und sehr viel angepachteter Fläche
Leitsatz
Erwirbt ein bereits zur Hälfte an einer grundbesitzenden GmbH beteiligter Gesellschafter den anderen Hälfteanteil hinzu, „fingiert”
§ 1 Abs. 3 GrEStG im Augenblick dieses Erwerbs einen Grundstückserwerb bezüglich der der GmbH gehörenden Grundstücke in vollem
Umfang. Bewirtschaftet die GmbH neben dem eigenen Grund und Boden (hier: 6,37 ha) darüber hinaus angepachtete Flächen (hier:
419,2 ha), kann die Anwendung der Vorschriften des § 8 Abs. 2 GrEStG i.V.m. §§ 138 Abs. 2, 139 ff. BewG bei der Ermittlung
der grunderwerbsteuerlichen Bemessungsgrundlage zu einem völlig unverhältnismäßigen Ergebnis führen.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2008 S. 1577 Nr. 19 UVR 2008 S. 231 Nr. 8 JAAAC-81634
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Online-Dokument
FG des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss v. 22.04.2008 - 2 V 1670/07
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