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FG des Landes Sachsen-Anhalt Beschluss v. - 2 V 1670/07 EFG 2008 S. 1577 Nr. 19

Gesetze: GrEStG § 1 Abs. 3, GrEStG § 8 Abs. 2, BewG § 138 Abs. 2, BewG § 139, FGO § 69 Abs. 2, FGO § 69 Abs. 3

Aussetzung der Vollziehung eines Grunderwerbsteuerbescheids bei durch § 1 Abs. 3 GrEStG fingiertem Grundstückserwerb durch den Gesellschafter einer GmbH mit wenig Grundbesitz und sehr viel angepachteter Fläche

Leitsatz

Erwirbt ein bereits zur Hälfte an einer grundbesitzenden GmbH beteiligter Gesellschafter den anderen Hälfteanteil hinzu, „fingiert” § 1 Abs. 3 GrEStG im Augenblick dieses Erwerbs einen Grundstückserwerb bezüglich der der GmbH gehörenden Grundstücke in vollem Umfang. Bewirtschaftet die GmbH neben dem eigenen Grund und Boden (hier: 6,37 ha) darüber hinaus angepachtete Flächen (hier: 419,2 ha), kann die Anwendung der Vorschriften des § 8 Abs. 2 GrEStG i.V.m. §§ 138 Abs. 2, 139 ff. BewG bei der Ermittlung der grunderwerbsteuerlichen Bemessungsgrundlage zu einem völlig unverhältnismäßigen Ergebnis führen.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2008 S. 1577 Nr. 19
UVR 2008 S. 231 Nr. 8
JAAAC-81634

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FG des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss v. 22.04.2008 - 2 V 1670/07

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