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OVG Sachsen 30.08.2007 5 E 153/07, NWB 25/2008 S. 202

Ausbildungsförderung | Berücksichtigung von Vermögenswerten bei Rückübertragungen und Sparbüchern

Auszubildende, die Ausbildungsförderung beantragen, müssen sich Klarheit über ihr Vermögen verschaffen. Dazu haben sie ggf. ihre Eltern zu befragen. Hat ein Schüler kurz vor Antrag auf Ausbildungsförderung unentgeltlich Vermögen übertragen, kann ihm diese Summe zugerechnet werden. Ferner ist bei Sparkonten nicht maßgeblich, wer den Sparkontovertrag abgeschlossen hat und ob die eingezahlten Beträge von den Eltern stammen, sondern allein, wer darüber als Inhaber verfügen darf (). Im Streitfall hatte eine Auszubildende Guthaben auf einem Sparbuch auf ihren Namen und auf ihrem Girokonto im BAföG-Antrag nicht angegeben. Außerdem hatte sie ihren Eltern wenige Monate vor Antragstellung Geld überwiesen. Diese Beträge seien ...

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