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FG Baden-Württemberg  v. - 12 K 19/04 EFG 2008 S. 592 Nr. 8

Gesetze: DBA CHE Art. 4 Abs. 4 S. 4, DBA CHE Art. 4 Abs. 5, DBA CHE Art. 15a Abs. 1 S. 4, EStG § 32b, GG Art. 11, EG-Vertrag Art. 43

Wegzugsbesteuerung im Rahmen eines weiteren Arbeitsverhältnisses nach DBA-Schweiz

Leitsatz

1. Der Begünstigungstatbestand des Art. 4 Abs. 4 Satz 4 DBA-Schweiz erfordert, dass die Arbeitsaufnahme in der Schweiz kausal für den Wegzug aus Deutschland ist. Dies ist nicht der Fall, wenn bereits seit mehreren Jahren Arbeitsverhältnisse in der Schweiz bestehen. Der Wegzug im Rahmen eines weiteren Arbeitsverhältnisses begründet nicht den Begünstigungstatbestand des Art. 4 Abs. 4 Satz 4 DBA-Schweiz.

2. Art. 4 Abs. 4 DBA-Schweiz verstößt weder gegen Art. 11 GG (Freizügigkeit) noch gegen Art. 43 EG-Vertrag (Niederlassungsfreiheit).

3. Art. 4 Abs. 5 DBA-Schweiz enthält kein Verbot des Progressionsvorbehalts nach § 32b Abs. 2 EStG.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
DStRE 2008 S. 620 Nr. 10
EFG 2008 S. 592 Nr. 8
IWB-Kurznachricht Nr. 11/2008 S. 542
YAAAC-71922

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FG Baden-Württemberg v. 04.12.2007 - 12 K 19/04

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